Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen

1. Die Strecken im Bikepark sind zum Teil präpariert und/oder als Strecken ausgezeichnet – sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgesichert. Die Nutzung und das Befahren der Strecken erfolgt immer auf eigene Gefahr. Jeder Fahrer ist sich dessen bewusst das das Befahren der Bike Strecken mit Risiken verbunden ist und muss deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen. Jegliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen! Auch keine Haftung für Transportschäden jeglicher Art.


2. Eltern haften für Ihre Kinder. Kinder unter 10 Jahre dürfen den Bikepark Burladingen nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benutzen. Kinder und Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren können mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten den Park auch ohne Begleitperson nutzen.


3. Es gilt Fullface-Helmpflicht im ganzen Park. Weitere Schutzausrüstungen/ Protektoren werden dringend empfohlen – besonders bei den schwierigen Trails. Fahre nur mit einem geeigneten und gut gewarteten Freeride- und Downhillbike.


4. Für den technisch einwandfreien Zustand des Bikes und der Ausstattung ist der Benutzer verantwortlich.


5. An unübersichtlichen Stellen ist langsam zu fahren. Das sind Kreuzungen der Trails sowie an öffentlichen Wegen (Fahrzeuge / Wanderer).


6. Das Sitzen und Stehen auf den Obstacle (Strecken-Hindernisse /-u. Bauten) im gesamten Bikepark ist verboten.


7. Das Bergauffahren und Bergaufschieben ist auf allen Stecken strengstens verboten.


8. Auf der Strecke ist das Halten verboten und das Verweilen an schwer einsehbaren Stellen unbedingt zu vermeiden.


9. Die Strecken sind vor dem Befahren grundsätzlich zu besichtigen (Pflicht). Es darf nur auf den ausgewiesenen Strecken gefahren werden. Das Befahren abseits der Strecken ist nicht zulässig – bei Zuwiderhandlung droht der Entzug der Liftkarte und Fahrverbot. Es ist überall mit losen Steinen, Geröll, Ästen, Bodenunebenheiten, Wurzeln oder sonstigen Gefahren zu rechnen. Es wird keine Gewährleistung für eine bestimmte Streckenqualität oder einen bestimmten Wegezustand übernommen. Vorsicht bei Landungen nach Sprüngen! Es können Wurzeln, Baumstümpfe, Geröll oder Steine im Landungsbereich liegen. Bei bestimmten Witterungsverhältnissen können sich die Strecken rasch verändern. Die Geschwindigkeit ist den eigenen Fähigkeiten, den Weg-, Witterungs- und Geländeverhältnissen anzupassen. Holzkonstruktionen dürfen bei Nässe nicht befahren werden. Rechtzeitiges Anhalten muss stets gewährleistet sein. Im Zweifelsfall absteigen und schieben.


10. Sicherheitsabstand ist einzuhalten! Der Vordere, sowie der schwächere Biker hat immer die Vorfahrt und darf nicht genötigt werden.


11. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, stets ein Handy mit sich zu führen. An den Strecken sind überall Notfallschilder (neongrün) mit Meterangaben und der Notrufnummer / Bergwacht „112“ aufgestellt. Den Anweisungen der Shaper, Liftbetreiber, Liftpersonal und Rettungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten, sie sind für die Sicherheit im Park verantwortlich.


12. Für weniger geübte Fahrer ist zu beachten, dass an vielen Stellen Streckenhindernisse auf leichteren Wegen („Chickenways“) umfahren werden können.


13. Die Strecken haben unterschiedliche Schwierigkeitsstufen. blau – leicht, rot – mittelschwer, schwarz – schwer. Für alle Strecken sind Fahrkenntnisse Voraussetzung. Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil und Können entsprechen.


14. Unbedingt beachten: keinen Müll auf oder neben den Strecken entsorgen – Müllbehälter sind an der Liftstation aufgestellt.


15. Das Betreten der Strecken ist für Fußgänger strengstens verboten – LEBENSGEFAHR!


16. Es muss damit gerechnet werden, dass Streckenabschnitte aufgrund von Wartungsarbeiten gesperrt werden. Ein temporär reduziertes Streckenangebot berechtigt nicht zu einer Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets.


17. Unvorhergesehene Wettersituationen (Wind, Blitz, etc.) oder technische Probleme an den Liften, welche eine Einstellung des Betriebes aus Sicherheitsgründen erfordert, führen nicht zur Rückvergütung des Lifttickets.


18. Die Tagestickets sind nicht übertragbar.


19. Eine Rückvergütung des Lifttickets kann nur bei Erkrankung oder Verletzung der jeweiligen Person gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen.


20. Das Befahren aller Bikepark-Strecken außerhalb unserer Öffnungszeiten ist nicht erlaubt. Die Strecken dürfen ausschließlich an den Öffnungstagen im angegebenen Zeitraum befahren werden.


21. Mit dem Kauf einer Liftkarte oder mit dem Befahren der Bikepark-Strecken werden unsere AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) automatisch anerkannt und akzeptiert.

Ski-Sport ALM - Zollernalb GmbH - Auf Tellen 20 - 72393 Burladingen
Bikepark Burladingen